Objektbeschreibung |
Das Objekt befindet sich in der Planungsphase. Der Bauantrag wurde Mitte Januar 2021 gestellt. Das an gleicher Stelle vorhandene Objekt wird aktuell nicht mehr als Gaststätte genutzt und wird komplett abgerissen. Baubeginn für das Objekt ist voraussichtlich Ende Oktober 2021 und die Fertigstellung für das 4. Quartal 2022 geplant. Die Gemeinde möchte den zukünftigen Betreiber in die Detailplanung mit einbeziehen.
Im Gebäude ist ein von der Gaststätte getrennter Bereich für den angrenzenden Sportplatz der Gemeinde mit Umkleideraum und WCs vorgesehen. Der Sportplatz wird im Wesentlichen von dem Schulsport genutzt. Die Regionalschule mit Grundschule und Sporthalle befindet sich in der Nähe. |
Ausstattung |
Der zu verpachtende Gastronomiebetrieb umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:
Gastraum ca. 72 m²
Thekenbereich ca. 22 m²
Küche ca. 22 m²
Lagerraum mit Büro und Ankleideraum ca. 14 m²
WCs mit ca. 9 m² incl. WC barrierefrei
Wintergarten ca. 40 m²
Terrasse ca. 44 m²
Das Gebäude ist mit allen Versorgungsanschlüssen ausgestattet. Die Heizung wird mit Gas betrieben. Eine Solaranlage für die Warmwasserbereitung ist geplant. Die Terrasse befindet sich in südöstlicher Ausrichtung und entgegengesetzt der Landesstraße. Die Ausstattung der Küche und der Einrichtungsgegenstände wird durch den Verpächter vorgenommen und sollen mit dem Betreiber abgestimmt werden. |
Lage |
Das Objekt liegt attraktiv im Ortsteil Proseken der Gemeinde Gägelow und an der Landesstraße L01 von der Hansestadt Wismar zum Ostseebad Boltenhagen. Einer der Radwege zwischen diesen beiden Orten führt direkt am Objekt vorbei. |
Sonstige Angaben |
Der monatliche Pachtzins: Verhandlungsbasis.
Betriebskosten sind im Pachtzins nicht enthalten. Diese sind vom Pächter zu tragen. Das Pachtverhältnis soll für die Dauer von 5 Jahren, mit Option auf Verlängerung, geschlossen werden.
Der Pächter hat die für den Betrieb der Gastronomie erforderlichen (Gewerbe-) Berechtigungen selbst einzuholen. Der Pächter hat den Betrieb ordnungsgemäß zu führen und alle behördlichen Vorschriften und Auflagen einzuhalten.
Daneben verpflichtet sich der Pächter, ein Konzept über die ganzjährige Bewirtschaftung des Objektes vorzulegen, welches plausibel darlegt, wie dieses künftig betrieben wird.
Eine Unterverpachtung ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
Weiterhin hat der Betreiber in seinem Konzept darzulegen, wie er die ortsansässigen Vereine mit einbindet, welche Veranstaltungen geplant sind usw. Dies gilt insbesondere auch für die Durchführung von Familienfeiern wie Hochzeiten, Geburtstage etc. und die Zusammenkünfte nach Trauerfeiern.
Bewerbungen sind bis zum 01.09.2021 einzureichen . |
marketingType |
Leasing |
Objektzustand |
Erstbezug |
Provisionspflichtig |
Nein |
Vermarktungsart |
Leasing |