Montag: | geschlossen |
Dienstag:
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09:00 - 12:00 Uhr und |
Mittwoch: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag:
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09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Sachbearbeiterin
Raum: | Bürgerbüro, Foyer Haus 2 |
Telefon: | 03881 / 723-152 |
Fax: | 03881 / 723-111 |
E-Mail: | k.peldssus(at)grevesmuehlen.de |
Sachbearbeiterin
Raum: | Bürgerbüro, Foyer Haus 2 |
Telefon: | 03881 / 723-150 |
Fax: | 03881 / 723-111 |
E-Mail: | k.iserhot(at)grevesmuehlen.de |
Aufgaben:
Bitte informieren Sie sich vorher, welche Unterlagen für Ihre Anliegen notwendig sind.
Vielen Dank!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
mit der Wiedereinführung der sogenannten Vermieterbescheinigung (Wohnungsgeberbestätigung) in das Bundesmeldegesetzes muss ab 01. November 2015 zur An- und
Ummeldung eine Wohnungsgeberbescheinigung vorliegen.
Diese Bescheinigung erhalten Sie bei Ihrem Wohnungsgeber bzw. Vermieter, oder kann hier runter geladen werden.
Bitte legen Sie diese Bescheinigung bereits bei An- bzw. Ummeldung vor.
Bei Verstößen droht Bußgeld!
Wer die Vermieterbescheinigung nicht oder nicht richtig ausstellt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen.
Wer einem anderen eine Wohnanschrift anbietet, ohne dass dieser dort tatsächlich einzieht oder einziehen will, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Einwohnermeldeamt
Stadt Grevesmühlen