Stadt Grevesmühlen, zugleich Verwaltungs­behörde für das Amt Grevesmühlen-Land
Rathaus
Standesamt
Urkundenanforderung

Urkundenanforderung

Die wichtigste Aufgabe der Standesämter ist die Beurkundung des Personenstands und die darauf aufbauende Erteilung von Personenstandsurkunden. Der Personenstand umfasst Daten über die Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft und Tod sowie damit in Verbindung stehende familien- und namensrechtliche Tatsachen.

Um Ihren Personenstand nachweisen zu können, benötigen Sie Personenstandsurkunden.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich Ihr Personenstand verändert, wie beispielsweise durch Eheschließung, durch Geburt eines Kindes. Aber auch wenn Sie einen Personalausweis benötigen, um Kindergeld zu beantragen oder in Rente gehen möchten.

Welche Urkunden bekomme ich beim Standesamt?


Im Standesamt werden folgende Personenstandsurkunden ausgestellt:
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde
- Beglaubigte Ablichtungen aus dem entsprechenden Register
- Mehrsprachige Urkunden aus dem entsprechenden Register

Wer ist für die Ausstellung meiner Urkunden zuständig?


Das hängt ganz davon ab, wo das Ereignis beurkundet wurde, für das Sie eine Urkunde benötigen.
Urkunden aus dem Geburtenregister erhält man beim zuständigen Standesamt des Geburtsortes.
Urkunden aus dem Eheregister beim zuständigen Standesamt des Ortes, an dem die Ehe geschlossen wurde.
Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister bei dem zuständigen Standesamt des Ortes, an dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Urkunden aus dem Sterberegister bei dem zuständigen Standesamt des Sterbeortes.

Kosten


Personenstandsurkunden erhalten Sie nur gegen Zahlung einer Gebühr. Die Gebühren für Personenstandsurkunden sind in Mecklenburg-Vorpommern bei allen Standesämtern identisch. Grundsätzlich kostet eine Personenstandsurkunde 15,00 €. Für jedes weitere Stück einer Urkunde, wenn Sie gleichzeitig beantragt wurde und in einem Arbeitsgang hergestellt wird,
7,50 €.

Wer ist berechtigt Urkunden zu beantragen?


Antragsbefugt sind Personen, die das 16. Lebensjahr abgeschlossen haben.

Zur Beantragung von Urkunden, Einsichtnahme und Auskunftserteilung sind die folgenden Personen berechtigt:

-Person auf der sich der Registereintrag bezieht
-deren Ehegatten
-deren Lebenspartner (im Sinne einer Lebenspartnerschaft),
-Vorfahren und Abkömmlingen

Weiterhin haben andere Personen ein Recht auf Erteilung von Urkunden, wenn Sie ein rechtliches Interesse nachweisen können.

Die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (z. B. Ahnenforschung) reicht für Urkunden, Auskunftserteilung oder Akteneinsicht aus dem Geburten und Sterberegister aus, wenn der Antrag von einem Geschwister der beurkundeten Person gestellt wird.

Hinweis: Es kann auch eine Person, die nicht zu dem berechtigten Personenkreis gehört, von einem Berechtigten bevollmächtigt werden. Die Vollmacht muss schriftlich inkl. Ihrer eigenhändigen Unterschrift und Kopie des Personalausweises erfolgen.

Wie kann ich Urkunden beantragen?


Das Standesamt Grevesmühlen bietet die Möglichkeit an eine Urkunde auch bequem von Zuhause aus zu beantragen.

1. Via Urkundenportal übers Internet

Über das Urkundenportal, bei dem Sie Ihre persönlichen Daten angeben müssen und die gewünschte Art der Urkunde, anschließend wird der Antrag, nach Vorabbezahlung der Urkunde, zum Standesamt Grevesmühlen weitergeleitet und bearbeitet. Die gewünschte Urkunde wird Ihnen dann postalisch zugesandt. Unter Formulare finden Sie alle Dokumente und Links.

 

2. Schriftlich oder per Fax oder per E-Mail

Sie haben auch die Möglichkeit schriftlich oder per Fax oder per E-Mail eine Personenstandsurkunde zu beantragen. Für die schriftliche Beantragung fertigen Sie bitte ein formloses Scheiben mit den nachstehend aufgeführten Angaben.
Für eine Beantragung per Fax oder per E-Mail können Sie unser Formular nutzen, bitte fügen Sie noch eine Kopie bzw. ein PDF von Ihrem Personalausweis bei.

In den Schreiben muss folgendes enthalten sein:
- Name, Vorname
- Adresse
- Verwendungszweck für die Urkunde
- Verhältnis zu der beurkundeten Person ( z. B. Ehegatte)
- Kopie des Personalausweises/PDF Personalausweis
- eigenhändige Unterschrift

bei Urkunden aus dem Geburtenregister zusätzlich:
- Geburtsdatum und -ort
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Familiennamen, Geburtsnamen, Vorname der Eltern

bei Urkunden aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister zusätzlich:
- Eheschließungsdatum oder Datum der Begründung Lebenspartnerschaft
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Ort des Ereignisses

bei Urkunden aus dem Sterberegister zusätzlich:
- Sterbedatumdatum und -ort
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer

Sie erhalten vorab einen Gebührenbescheid zugesandt. Sobald die Zahlung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie die Urkunde postalisch.

 

3. Durch persönliche Beantragung beim Standesamt

Gern können Sie auch bei uns vorbeischauen und die Urkunde persönlich beantragen und auch gleich mitnehmen. Während unserer Sprechzeiten ist kein Termin erforderlich, außerhalb der Sprechzeiten stellen Sie bitte vorab telefonisch sich, dass wir Sie auch in Empfang nehmen können.

 

Kontakt

  • Standesamt

  • Rathausplatz 1
    23936 Grevesmuehlen

  • Mo: nach Vereinbarung
    Di: 9:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 15:00 Uhr
    Mi: 9:00 – 12:00 Uhr
    Do: 9:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 18:00 Uhr
    Fr: nach Vereinbarung

  • 03881-7230
  • 03881-723111

  • standesamt@grevesmuehlen.de