Stadt Grevesmühlen, zugleich Verwaltungs­behörde für das Amt Grevesmühlen-Land
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Bauamt
Stadt Grevesmühlen

Das Bauamt der Stadt Grevesmühlen unterteilt sich in die Sachgebiete Hochbau, Tiefbau/Umwelt, Liegenschaften, Städtebauliche Planung/Bauherrenbetreuung und Bauhof.

Im Hochbau werden Investitions-, Unterhaltungs- und Instandsetzungsleistungen an allen städtischen und gemeindeeigenen Gebäuden, wie Schulen, Kindertagesstätten, Vereinshäusern, Sportlerheimen, Feuerwehren, Gemeindehäusern usw. vorbereitet und umgesetzt. Dazu gehört auch die Bewirtschaftung.

Im Bereich Tiefbau/ Umwelt liegt der Schwerpunkt auf der öffentlichen Infrastruktur, unseren Straßen, Gehwegen, öffentlichen Plätzen, Spielplätzen, öffentlichen Grünflächen, Parkanlagen, Bäumen im öffentlichen Raum sowie Erschließungen von Wohn- und Gewerbegebieten.
Sollten Sie eine weitere Grundstückszufahrt zu öffentlichen Straßen und Wegen benötigen, können Sie Ihren Antrag in diesem Sachgebiet einreichen.
Stellen Sie Mängel an öffentlichen Bäumen und Straßen fest, sind wir für Ihre Hinweise stets dankbar. Der städtische Bauhof übernimmt dann in der Regel kleinere Reparaturen.

Unsere Abteilung Liegenschaften verwaltet alle Grundstücke im Eigentum der Stadt Grevesmühlen und der amtsangehörigen Gemeinden. Hier werden u. a. Grundstückskäufe und -verkäufe bearbeitet, Gärten verpachtet und Garagen vermietet.
Die Stadt bietet ferner an, auch bei der Vermarktung privater Liegenschaften behilflich zu sein. Bei Interesse senden Sie uns Informationen zum Vermietungsobjekt und Kontaktdaten per Mail zu. Wir werden die Informationen dann auf unserer Internetseite veröffentlichen.

Das Sachgebiet Städtebauliche Planung/Bauherrenbetreuung befasst sich mit der Städtebaulicher Entwicklung. Hier werden die Verfahren zur Entwicklung bzw. Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, zu örtlichen Satzungen, Landschaftsplänen, Verkehrskonzepten, Lärmaktionsplänen und Sanierungsgebieten begleitet und durchgeführt.
In den Baugenehmigungsverfahren sind wir insofern beteiligt, als das das gemeindliche Einvernehmen in Abstimmung mit der Kommunalpolitik erteilt oder versagt wird.
Sie erhalten hier zwar keine Baugenehmigungen, werden jedoch zumindest zu einfachen Regelungen aus dem BauGB oder der LBO M-V Antworten erhalten.
Sollten Sie jedoch ein Wohnhaus in einem Bereich unserer Bebauungspläne errichten wollen, sind sie bei uns wieder richtig. Das Baurecht ist dann bereits vorgegeben und die damit einhergehenden Festsetzungen und Bestimmungen werden hier geprüft.

 

 

Bauamt

Holger Janke

Leiter des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Grevesmühlen und Amt Grevesmühlen-Land.

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