Die Förderschule unterrichtet behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche mit besonderem sonderpädagogischen Förderungsbedarf.
Förderschulen haben die Aufgabe, dem Kind unter Beachtung seiner individuellen geistigen und körperlichen Möglichkeiten eine angemessene Bildung zu vermitteln. Dies geschieht in kleinen Klassen, Lerngruppen oder in Einzelsituationen. Sie erfüllen einen erzieherischen Auftrag, indem sie die Fähigkeit zur Persönlichkeitsbildung und die soziale Integration stärken. Die Zusammenarbeit mit allgemeinen Schulen dient dem Kennenlernen von Unterschiedlichkeit und fördert soziale Akzeptanz und Integration.
Allgemeine Förderschule
"An den Linden"
Wismarsche Straße 124
23936 Grevesmühlen
Schulleiter: Frau Jankowski
Träger: Landkreis NWM
Tel.: 03881 / 2349
Fax.: 03881 / 7127-16
E-Mail: lindengvm[at]web.de
Mosaik-Schule
Staatlich anerkannte Ersatzschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Ploggenseering 67
23936 Grevesmühlen
Schulleiter: Herr Thilo Werfel
Träger: Diakonie im nördlichen Mecklenburg GmbH
Tel.: 03881 / 73100-0
Fax.: 03881 / 73100-20
E-Mail: sil[at]diakoniewerk-gvm.de
Internet: www.diakoniewerk-gvm.de
Je nach Art der Beeinträchtigung und des Leistungsvermögens gibt es spezialisierte Schulen. Behinderte Kinder und Jugendliche ohne sonderpädagogischen Förderbedarf besuchen die allgemeine Schule. Erweist sich im Verlauf des Besuchs der Grundschule, dass ein Kind förderungsbedürftig ist, erfolgt ein Melde- und Überprüfungsverfahren, bevor es in eine Förderschule umgeschult werden darf.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können unter bestimmten Voraussetzungen auch in der allgemeinen Schule gefördert werden.
Einige Förderschulen arbeiten in der Funktion eines sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrums eng mit allgemeinen Schulen zusammen. Präventiv und ambulant unterstützen sie dort Kinder und
Jugendliche mit erhöhtem Bedarf an Förderung insbesondere bei Sprach- oder Sinnesbeeinträchtigungen sowie bei Lern- und Verhaltensschwierigkeiten. Darüber hinaus unterstützen sie den gemeinsamen
Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf.
Die Organisation erfolgt in der Regel in Grundstufe (1. bis 4. Klasse, gegebenenfalls mit Vorklasse), Mittelstufe (5. und 6. Klasse) und Hauptstufe (7. bis 9. Klasse). Daneben liegen abweichende
und flexible Regelungen vor.
Förderschulen streben grundsätzlich die Rückschulung in die allgemeine Schule an, sobald kein sonderpädagogischer Förderbedarf mehr vorliegt.
Abschlüsse, Berufs- und Bildungswege werden bei der jeweiligen Förderschulform beschrieben.