Auf Grund der dritten Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen der Ausbreitung des Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern, ist folgende Ergänzung gesetzlich erlassen:
Bau- und Gartenbaumärkte sind ab 23. März geschlossen. Dieses gilt nicht für gewerbliche Kunden. Abhol- und Lieferservice ist möglich.
Diese doch sehr weitreichenden Maßnahmen und die, die bereits erlassen sind, werden in ihrer Umsetzung und Einhaltung durch unsere Ordnungskräfte kontrolliert.
Die Mitarbeiter können sich ausweisen.