Stadt Grevesmühlen, zugleich Verwaltungs­behörde für das Amt Grevesmühlen-Land
Rathaus
Wohngeldstelle
Stadt Grevesmühlen

Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten vom Staat erhalten: das Wohngeld.
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für die Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers und als Lastenzuschuss für die Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Nähere Informationen erhalten Sie im MV-Serviceportal Wohngeld beantragen | MV-Serviceportal.

Die Wohngeldstelle der Stadt Grevesmühlen bearbeitet die Wohngeldanträge für die Stadt Grevesmühlen, das Amt Grevesmühlen-Land und das Amt Klützer Winkel.

 

Wohngeldformulare des Regierungsportals M-V:
Wohngeldformulare - Regierungsportal M-V (regierung-mv.de)

Wohngeldrechner:
Wohngeldrechner Allgemeine Angaben (wohngeld-mv.de)

 

Die Beantragung von Wohngeld ist auch online möglich Online Wohngeld (wohngeld-mv.de).

Mit dem Wohngeld-Antragsassistent, bestehend aus der Antragsverwaltung, dem elektronischen Postfach zur Kommunikation mit der Wohngeldbehörde und der kalkulatorischen Berechnung von Wohngeld über einen Wohngeldrechner, steht ein umfangreiches Onlinemodul zur Verfügung.

Nach erfolgter Registrierung und einmaliger Identitätsbestätigung im Rathaus der Stadt Grevesmühlen kann das komplette Wohngeldverfahren von der Beantragung bis zur Bescheidung online abgewickelt werden. Für die Identifizierung (durch Vorlage des gültigen Personalausweises) in Wohngeld-Online nutzen Sie die Öffnungszeit oder vereinbaren (außerhalb der Öffnungszeiten) einen Termin. Wir identifizieren den Antragsteller und schalten den Account gleich frei.

 

 

 

 

Kontakt

  • Wohngeldstelle

  • Rathausplatz 1
    23936 Grevesmuehlen

  • Mo: nach Vereinbarung
    Di: 9:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 15:00 Uhr
    Mi: 9:00 – 12:00 Uhr
    Do: 9:00 – 12:00 Uhr; 13:00 – 18:00 Uhr
    Fr: nach Vereinbarung

  • 03881-723236
  • 03881-723111

  • wohngeld@grevesmuehlen.de
  • Termin vereinbaren